Eisen ist einer von vielen Nährstoffen für alle
Wasserpflanzen. Ein zu geringer Eisengehalt ist nachteilig
für Pflanzen, zuviel Eisen schädigt aber die Fische.
Nicht jede Art von Eisen läßt sich von den Pflanzen
verwerten, daher kann im Leitungswasser enthaltenes Eisen von
Nachteil sein. Vergilbte Pflanzenblätter sind eindeutige
Anzeichen eines Eisenmangels. Höhere Werte als 1,0 mg/l sind
für Fische schädlich.
test |
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0,0 mg/l |
0,1 mg/l |
0,25 mg/l |
0,5 mg/l |
1,0 mg/l |
- Küvette mehrmals mit dem zu kontrollierenden Wasser
spülen, dann bis zur 5-ml-Marke füllen. Küvette
von außen abtrocknen.
- 2 gehäufte Meßlöffel (in Verpackung
beigefügt) Reagenz 1 hinzuzugeben. Danach die
Küvette leicht schütteln. Das reagenz muß
nicht vollständig gelöst sein.
- 5 Tropfen Reagenz 2 hinzufügen und anschlißend die
Küvette erneut leicht schütteln.
- Nach 10 Minuten Farben vergleichen. Dazu die Küvette auf die
Skala stellen und bei Tageslicht, ohne direkten Einfall des
Sonnenlichts, von oben hineinsehen.
- Reinigung:
Vor und nach jedem Test ist die Küvette gründlich
mit Leitungswasser zu reinigen.
Eisenkonzentration |
Beurteilung, Gegenmaßnahmen |
0,0 mg/l |
für Pflanzen ungesundes Wasser, sofort düngen |
0,1-0,25 mg/l |
Nährstoffvorrat geht zu Ende, in 3 Tagen düngen
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0,5-1,0 mg/l |
ideale Konzentration für Pflanzen direkt nach
Düngung mit sera florena (Eisen-Volldünger)
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>1,0 mg/l |
zu hohe Konzentration, gestörtes Fischverhalten.
Teilwasserwechsel unter Zugabe von sera aqutan und
sera nitrivec durchführen.
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Kühl und dunkel lagern.
Nach Gebrauch Reagenzflaschen sofort wieder gut
verschließen.
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren !
sera Qualitätsprodukte und Beratung erhalten Sie nur im
Fachhandel.
Kartonaufdrucke:
Fe Test Sehr ergiebig ! für ca. 75 Tests
Zur Bestimmung des Eisengehaltes (Fe) im Leitungs- und
Aquarienwasser.
Inhalt: 30-ml-Dose Reagenz 1, 15-ml-Tropfflasche Reagenz 2,
Meßlöffel, 20-ml-Meßküvette, Farbskala,
Gebrauchsinformation.
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren !
Charge-Nr.: siehe Stempel.
Erstellt 29.7.2001, letzte Änderung 29.7.2001