Diese Seite gibt original den Anleitungszettel und
Kartonaufdruck wieder. Der Inhalt gibt nicht meine
Meinung oder eine Wertung wieder !
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Anleitung:
Tetratest pH I und II
Infolge des Gehaltes an Kalziumkarbonat reagieren die meisten
Wässer im Aquarium schwach alkalisch. Man mißt
gewöhnlich pH-Werte zwischen 7,3 und 8,5. Werte, innerhalb
dieserGrenzen sind für die meisten Fischarten
zuträglich. Wenn der pH-Wert jedoch auf über 8,8
ansteigt, was bei hoher Karbonathärte und durch
Kohlensäremangel eintreten kann, wird es kritisch. Die Fische
können Laugenschäden erleiden. Man schafft Abhilfe durch
Filterung über Torf.
Vielfach, insbesondere für die Pflege und Zucht der in
Urwaldbächen beheimateten Fischarten, ist ein leicht saures
bis neutrales Wasser mit einem pH-Wert 5,8 - 7,0 erwünscht.
Man erreicht solche ph-Werte nur in weichen Wasser, am sichersten
über Torfffilterung.
Die pH-Bestimmung sollte alle 8 bis 14 Tage erfolgen ! Ratsam ist
es, den pH-Wert auch dann zu messen, wenn das Aquarium in Ordnung
zu sein scheint. Fehler lassen sich so rechtzeitig erkennenund
leichter beheben. Insbesondere weiß man, wann die
Torffilterung einsetzen soll bzw. der Torf im Filter erneuert
werden muß.
Für die Kontrolle der im Aquarium normalerweise auftretenden
pH-Werte steht der Tetratest pH-Indikator I mit einem Bereich von
4,8 bis 7,5 zur Verfügung.
Sollten Sie jedoch bei der pH-Bestimmung feststellen daß Ihr
Aquariumwasser einen pH-Wert oberhalb des Meßbereiches von
Tetratest pH I aufweist, so ist das nicht gleich Amlaß zu
großer Besorgnis. Ein pH-Wert bis zu 8,5 ist für viele
Fischarten noch zuträglich. Mittels Torffilterung wird es
Ihnen schnell gelingen, den pH-Wert zu senken und auch innerhalb
des Meßbereiches I kontrollieren zu können. Zur
Kontrolle von pH-Werten zwischen 7,8-9,0 benötigen Sie den
Tetratest pH II. Dieser Indikator ist auch zur pH-Bestimmung im
Seewasser einsetzbar.
Welche pH-Werte für die einzelnen Fischarten am
günstigsten sind, sollten Sie einem Fachbuch entnehmen.
Allgemein sind pH-Werte zwischen 6,0 und 7,8 für die meisten
Arten günstig.
Bei Seewasser liegt der günstigste Bereich von pH 8,1
bis 8,4. Zur Bestimmung des pH-Wertes im Seewasser benutzt man in
jeden Fall den Tetratest pH II. Durch das hohe
Pufferungsvermögen des Seewassers tritt eine Verschiebung des
pH-Wertesnicht allzuschnell auf. Jedoch ist durch den stetigen
Anfall von Kohlensäure ein Absinken in den kritischen Bereich
unter 8,0 möglich und ein Wasserwechsel dann unbedingt
erforderlich. Bei Seewasser sollte die pH-Bestimmung jede Woche
einmal erfolgen.
Gebrauchsanweisung:
- Man reinigt die Küvette durch mehrmaliges Spülen
mit dem zu untersuchenden Wasser.
- Man füllt 5 ccm des Wassers in die Küvette ein
(Marke).
- Aus der senkrecht zu haltenden Indikator-Tropfflasche werden
der Wasserprobe 7 Tropfen zugegeben und durch leichtes
Schütteln der Küvette durchmischt.
- Die sich in der Küvette entwickelnde Farbe wird sofort
mit der Papierfarbskala
verglichen und der pH-Wert abgelesen.
- Nach Gebrauch muß die Küvette entleert und
gespült werden, da sonst Einfärbungen möglich
sind.
Die Skizze demonstriert die richtige Handhabung beim Vergleichen
von Indikatorfarbe und Papierskala. Beachten Sie bitte,
daß beides senkrecht zu halten ist, die Küvette
dicht über die erfolgreiche Vergleichsskala, jedoch etwa 1
cm Abstand vom Papier. Die Lichtquelle soll im Rücken des
Betrachters stehen.
Zur Beachtung: Ablesen und Vergleichen von Indikatorfarben
mit einer Papierfarbskala sind nicht immer ganz genau, da diese
Druckfarben auf den Papier mit dem transparenten
Indikatorfarben optisch nicht gut vergleichbar sind. Die
beiliegende Farbskala zeigt daher nur Richtwerte an.
Es sind ein Tetratest-Colorimeter und Tetratest-Farbscheiben
im Fachandel zusätzlich erhältlich. Damit erst
erhalten Sie präzise Ablesemöglichkeiten.
Das Colorimeter ist für andere Tetratest-Farbscheiben
ebenfalls notwendig. Sie sollten die Ausgabe für dieses
wertvolle Gerät also nicht scheuen.
Durch regelmäßige Kontrollen erkennen Sie die
biologisch und chemisch bedingten Schwankungen des pH-Wertes
ihres Aquariumwassers. Sie gewinnen dadurch Sicherheit und
können Störungen fr¨hzeitig erkennen und gezielt
beseitigen.
Im Fachhandel sind folgende Artikel zur Bestimmung des pH-Wertes
erhältlich:
- Tetratest pH I (pH 4,8-7,5) (Süßwasser)
- Taschenpackung für ca. Bestimmungen
- Laborpackung für ca. 200 Bestimmungen
- Tetratest pH II (ph 7,8-9,0) (Seewasser und Süßwasser)
- Taschenpackung für ca. 50 Bestimmungen
- Laborpackung für ca. 200 Bestimmungen
Tetratest-Colorimeter
Tetratest-Farbscheibe pH I (pH 4,8-7,5) (Süßwasser)
Tetratest-Farbscheibe pH II (pH 7,8-9,0) (Seewasser und
Süßwasser)
Sie sollten mehr über Härte, pH-Wert und Stickstoff im
Wasser wissen. Verlangen Sie die im Fachhandel erhältliche
Tetratest-Broschüre oder schreiben Sie mit Freiumschlag an:
TetraWerke Dr. rer.nat. Baensch . 452 Melle . Postfach
Kartonaufdrucke:
Tetratest verleiht Sicherheit und verhütet Fischverluste.
Zur Bestimmung des Säuregrades (pH-Wert) im
Süßwasser
Prüfen Sie regelmäßig den pH-Wert - wenigstens
einmal alle 2 Wochen in Süßwasser-Aquarium,
wöchentlich in Seewasser-Aquarien. Für den pH-Bereich
7,8 - 9,0 im See- und Süßwasser stehen der Tetratest
pH II und die entsprechende
Farbscheibe zur Verfuegung.
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pH 4,8 |
pH 5,7 |
pH 6,3 |
pH 6,9 |
pH 7,5 |
Zur Beachtung
Die Farbskala zeigt nur Richtwerte an. Ein
Colorimeter und pH-Farbscheiben sind zusätzlich im
Fachhandel erhältlich. Diese ermöglichen Ihnen genaue
Meßwerte, die zur erfolgreichen Pflege eines wertvollen
Aquariums notwendig sind. Im Fachhandel geführte Artikel zur
Bestimmung des pH-Wertes:
TetraTest pH I (ph 4,8-7,5) (Süßwasser)
Packung für ca. 50 Bestimmungen
TetraTest pH II (ph 7,8-9,0) (Süß- und Seewasser)
Packung für ca. 50 Bestimmungen
TetraTest ph I + II Kombipackung (pH 4,8-9,0) (Süß- und
Seewasser)
Packung für ca. 50 Bestimmungen
TetraTest Colorimeter
TetraTest Farbscheibe pH I (pH 4,8-7,5) (Süßwasser)
TetraTest Farbscheibe pH II (pH 7,8-9,0) (Süß- und
Seewasser)
Inhalt der Packung:
1 Küvette mit Stopfen
1 Tropfflasche 7 ccm mit pH-Indikator (pH 4,8-7,5)
Erstellt 16.6.2001, letzte Änderung 21.6.2001
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